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   OVG Schleswig-Holstein, 11.03.1996 - 3 L 206/95   

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https://dejure.org/1996,12848
OVG Schleswig-Holstein, 11.03.1996 - 3 L 206/95 (https://dejure.org/1996,12848)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.03.1996 - 3 L 206/95 (https://dejure.org/1996,12848)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. März 1996 - 3 L 206/95 (https://dejure.org/1996,12848)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Marinezulage; Versetzung; Kommandierung; Abordnung; Seegehende Einheit; Bordeinsatztrupp; Stammbesatzung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.03.1996 - 3 L 206/95
    Er gilt, wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 8, 28, 35) überzeugend ausgeführt hat, auch dann, wenn das geltende Besoldungs- und Versorgungsrecht feststellbar nicht - mehr verfassungsgemäß ist, weil es mit dem ebenfalls verfassungsrechtlich gewährleisteten hergebrachten Grundsatz angemessener Alimentation nicht mehr zu vereinbaren ist.

    Auch den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) hat das Bundesverfassungsgericht gegenüber jenem hergebrachten Grundsatz des Gesetzesvorbehaltes nicht durchgreifen lassen (BVerfGE 8, 28, 35 ff.).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.03.1996 - 3 L 206/95
    Dabei hat das Bundesverfassungsgericht in dem Grundsatz, daß die Gewährung von Gehalts- und Versorgungsbezügen unter dem Vorbehalt gesetzlicher Regelung steht, den Vorrang vor dem hergebrachten Grundsatz der angemessenen Alimentation zuerkannt, obgleich es diesen sogar (BVerfGE 8, 1, 16/17) als besonders wesentlich bezeichnet hat.
  • BVerfG, 06.10.1983 - 2 BvL 22/80

    Verfassungsmäßigkeit der Techniker-Zulage für Soldaten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.03.1996 - 3 L 206/95
    Insoweit werden gesetzliche Vorschriften über die Abgrenzung von Zulagen Art. 3 Abs. 1 GG nur dann verletzen, wenn sie sich als evident sachwidrig erweisen (BVerfG, Beschl. v. 06.10.1983 - 2 BvL 22/80 - E 65, 141, 148 f.).
  • BVerwG, 14.05.1964 - II C 133.60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.03.1996 - 3 L 206/95
    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in seinem Urteil vom 14. Mai 1964 - II C 133.60 - (BVerwGE 18, 293, 295 f.) folgendes ausgeführt:.
  • BVerwG, 28.12.1971 - VI C 17.68

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.03.1996 - 3 L 206/95
    Eine Durchbrechung des Analogieverbots ist lediglich in extremen Ausnahmefällen anerkannt worden, in denen angenommen wurde, daß eine gewandelte Rechtsauffassung zu Lücken in bestehenden Gesetzen führte und der erkennbare Wille des Gesetzgebers in diesen Regelungen nur noch unvollkommen Ausdruck gefunden habe (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 28.12.1971 - VI C 17.68 -, E 35, 221, 228).
  • BVerwG, 23.05.1985 - 6 C 121.83

    Umfang einer zulageberechtigenden Tätigkeit - Anspruch auf Gewährung einer Zulage

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.03.1996 - 3 L 206/95
    Eine Vergleichbarkeit mit der Rechtsprechung zur Zulage nach Nr. 8 a der Vorbemerkungen zu BBesO A/B (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 23.05.1985 - 6 C 121.83 -, Buchholz 235 § 42 Nr. 9) ist nicht gegeben.
  • VG Schwerin, 26.01.2022 - 1 A 1033/21

    Erschwerniszulage für eines Bundespolizisten für Rückführungen von nicht

    Insoweit werden gesetzliche Vorschriften über die Abgrenzung von Zulagen Art. 3 Abs. 1 GG nur dann verletzen, wenn sie sich als evident sachwidrig erweisen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06. Oktober 1983 - 2 BvL 22/80 -, BVerfGE 65, 141-151, Rn. 31; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11. März 1996 - 3 L 206/95 -, Rn. 15, juris).

    Ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz läge nur vor, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr zu vereinbaren wäre, so dass ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlte (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11. März 1996 - 3 L 206/95 -, Rn. 16, juris).

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